2 - Digitale Vorlesung Gesetzliche Schuldverhältnisse (Grundlagen Gesetzliche Schuldverhältnisse) [ID:13590]
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Ja meine Damen und Herren, herzlich willkommen zum Podcast 2. In diesem Podcast möchte ich Ihnen

ein paar Grundlagen zu gesetzlichen Schuldverhältnissen vermitteln. Daneben habe

ich Ihnen in dieser Einheit 1 noch ein paar weitere Kurzpodcasts zur Verfügung gestellt,

in denen ich jeweils einen kurzen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Schuldverhältnisse

ergeben, die wir im Laufe des Semesters hier besprechen wollen. Wenn wir über

gesetzliche Schuldverhältnisse sprechen, müssen wir vielleicht kurz mal fragen,

was ist denn überhaupt ein Schuldverhältnis? Ein Schuldverhältnis ist

eine Sonderbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die haben

hier ein besonderes Verhältnis, ausgedrückt über das Schuldverhältnis.

Wenn wir das etwas genauer verstehen wollen, was ein solches Schuldverhältnis

ist, was eine solche Sonderbeziehung ausmacht, schauen wir vielleicht am

besten mal in die erste Norm des Schuldrechts im bgb im bürgerlichen

Gesetzbuch. Die erste Norm, die das Schuldrecht einleitet, das ist der

§ 241 bgb, quasi die erste Regel, die uns sagt, was hier im

Schuldrecht so passiert. Lesen wir den § 241. § 241 sagt im Absatz 1,

des Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem

Schuldner eine Leistung zu fordern. Leistung kann auch im Unterlassen

bestehen, das soll uns jetzt nicht interessieren. Aus der Perspektive des

Gläubigers besteht also ein Recht, etwas zu fordern, eine Forderung, nennen wir

das im Schuldrecht auch, ein Anspruch, ein schuldrechtlicher Anspruch. Oder

spiegelbildlich aus der Perspektive des Schuldners, Kraft des

Schuldverhältnisses ist der Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu

erbringen. Das war jetzt vielleicht etwas abstrakt, schauen wir uns das mal konkret

an einem speziellen Schuldverhältnis, an einem besonderen Schuldverhältnis an, an

einem, das Sie schon kennen, dem Kaufvertrag, ein vertragliches

Schuldverhältnis ist. § 433 bgb, auch eine Regel aus dem besonderen

Schuldrecht, der uns hier für den Sonderfall eines Kaufvertrages

spezifiziert, was diese Pflicht, diese Leistungsverpflichtung bzw.

spiegelbildlich dieser Anspruch des Gläubigers konkret für ein bestimmtes

Schuldverhältnis bedeutet. § 433 sagt, durch den Kaufvertrag, durch das

Schuldverhältnis Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, wird

der Schuldner verpflichtet, dem Käufer, dem Gläubiger die Sache zu übergeben und

das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Das heißt, was hier im § 41 bgb sehr

abstrakt geregelt ist, ist hier im § 433 in einem besonderen Schuldverhältnis

spezifiziert und hier sind uns die besonderen Pflichten aus einem bestimmten

Schuldverhältnis erläutert. An dieser Stelle können wir gleich noch mal eine

weitere Begrifflichkeit einführen, das Schuldverhältnis im weiteren Sinne und

noch eine weitere Begrifflichkeit, das Schuldverhältnis im engeren Sinne.

Das Schuldverhältnis im weiteren Sinne meint die Gesamtbeziehung zwischen

Gläubiger und Schuldner, zum Beispiel der Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag besteht

aus verschiedenen Pflichten. Der Verkäufer ist verpflichtet, wie wir gerade gelesen

haben, die Kaufsache zu übergeben und zu überleiten.

Der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Kaufsache zu bezahlen.

Das heißt, aus diesem einen Schuldverhältnis, aus diesem einen

Kaufvertrag resultieren eine Vielzahl von Pflichten, von Leistungspflichten,

Kaufpreiszahlung, Übergabe und Übereignungspflichten.

Das heißt, dieses eine Schuldverhältnis ist eine Quelle gleichsam von

verschiedenen einzelnen Pflichten, Forderungen. Und das ist das, was wir dann

mit dem Begriff des Schuldverhältnisses im engeren Sinne meinen, die

einzelne Leistungsverpflichtung aus einem Schuldverhältnis, zum Beispiel die

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

00:44:25 Min

Aufnahmedatum

2020-04-20

Hochgeladen am

2020-04-20 10:56:12

Sprache

de-DE

Grundlagen Gesetzliche Schuldverhltnisse

Tags

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