Ja meine Damen und Herren, herzlich willkommen zum Podcast 2. In diesem Podcast möchte ich Ihnen
ein paar Grundlagen zu gesetzlichen Schuldverhältnissen vermitteln. Daneben habe
ich Ihnen in dieser Einheit 1 noch ein paar weitere Kurzpodcasts zur Verfügung gestellt,
in denen ich jeweils einen kurzen Überblick über die einzelnen gesetzlichen Schuldverhältnisse
ergeben, die wir im Laufe des Semesters hier besprechen wollen. Wenn wir über
gesetzliche Schuldverhältnisse sprechen, müssen wir vielleicht kurz mal fragen,
was ist denn überhaupt ein Schuldverhältnis? Ein Schuldverhältnis ist
eine Sonderbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die haben
hier ein besonderes Verhältnis, ausgedrückt über das Schuldverhältnis.
Wenn wir das etwas genauer verstehen wollen, was ein solches Schuldverhältnis
ist, was eine solche Sonderbeziehung ausmacht, schauen wir vielleicht am
besten mal in die erste Norm des Schuldrechts im bgb im bürgerlichen
Gesetzbuch. Die erste Norm, die das Schuldrecht einleitet, das ist der
§ 241 bgb, quasi die erste Regel, die uns sagt, was hier im
Schuldrecht so passiert. Lesen wir den § 241. § 241 sagt im Absatz 1,
des Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem
Schuldner eine Leistung zu fordern. Leistung kann auch im Unterlassen
bestehen, das soll uns jetzt nicht interessieren. Aus der Perspektive des
Gläubigers besteht also ein Recht, etwas zu fordern, eine Forderung, nennen wir
das im Schuldrecht auch, ein Anspruch, ein schuldrechtlicher Anspruch. Oder
spiegelbildlich aus der Perspektive des Schuldners, Kraft des
Schuldverhältnisses ist der Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu
erbringen. Das war jetzt vielleicht etwas abstrakt, schauen wir uns das mal konkret
an einem speziellen Schuldverhältnis, an einem besonderen Schuldverhältnis an, an
einem, das Sie schon kennen, dem Kaufvertrag, ein vertragliches
Schuldverhältnis ist. § 433 bgb, auch eine Regel aus dem besonderen
Schuldrecht, der uns hier für den Sonderfall eines Kaufvertrages
spezifiziert, was diese Pflicht, diese Leistungsverpflichtung bzw.
spiegelbildlich dieser Anspruch des Gläubigers konkret für ein bestimmtes
Schuldverhältnis bedeutet. § 433 sagt, durch den Kaufvertrag, durch das
Schuldverhältnis Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, wird
der Schuldner verpflichtet, dem Käufer, dem Gläubiger die Sache zu übergeben und
das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Das heißt, was hier im § 41 bgb sehr
abstrakt geregelt ist, ist hier im § 433 in einem besonderen Schuldverhältnis
spezifiziert und hier sind uns die besonderen Pflichten aus einem bestimmten
Schuldverhältnis erläutert. An dieser Stelle können wir gleich noch mal eine
weitere Begrifflichkeit einführen, das Schuldverhältnis im weiteren Sinne und
noch eine weitere Begrifflichkeit, das Schuldverhältnis im engeren Sinne.
Das Schuldverhältnis im weiteren Sinne meint die Gesamtbeziehung zwischen
Gläubiger und Schuldner, zum Beispiel der Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag besteht
aus verschiedenen Pflichten. Der Verkäufer ist verpflichtet, wie wir gerade gelesen
haben, die Kaufsache zu übergeben und zu überleiten.
Der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Kaufsache zu bezahlen.
Das heißt, aus diesem einen Schuldverhältnis, aus diesem einen
Kaufvertrag resultieren eine Vielzahl von Pflichten, von Leistungspflichten,
Kaufpreiszahlung, Übergabe und Übereignungspflichten.
Das heißt, dieses eine Schuldverhältnis ist eine Quelle gleichsam von
verschiedenen einzelnen Pflichten, Forderungen. Und das ist das, was wir dann
mit dem Begriff des Schuldverhältnisses im engeren Sinne meinen, die
einzelne Leistungsverpflichtung aus einem Schuldverhältnis, zum Beispiel die
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:44:25 Min
Aufnahmedatum
2020-04-20
Hochgeladen am
2020-04-20 10:56:12
Sprache
de-DE
Grundlagen Gesetzliche Schuldverhltnisse